Skip to content Skip to footer

Finanzierung Spitexdienstleistungen

Die Kosten der Spitexdienstleistung sind klar geregelt - auf kantonaler und nationaler Ebene

Transparente Preise, überschaubare Spitexkosten

Spitexkosten werden ganz allgemein hauptsächlich von den Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherungen), von der öffentlichen Hand (Kantone und Gemeinden) und zu einem kleinen Teil von den Klientinnen und Klienten getragen.

Ihre Spitex-Kosten für pflegerische Leistungen: Sie bezahlen – unabhängig von der Einsatzdauer – eine sogenannte Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag (im Kanton ZH), an dem eine Leistung erbracht wird. Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse (nach Abzug Franchise und Selbstbehalt) und die Wohngemeinde. 

Sofern Sie Ergänzungsleistungen beziehen, übernimmt die AHV den Betrag von CHF 7.65 pro Tag.

Ihre Spitex-Kosten für hauswirtschaftliche Leistung: Sie bezahlen CHF 45.00 pro Stunde (exkl. MWST), eine Wegpauschale verrechnen wir nicht. Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) bezahlt keinen Zuschuss für hauswirtschaftliche Spitex-Dienstleistungen. Doch manche Krankenversicherungen offerieren Zusatzversicherungen, mit denen ein Teil der Kosten für die hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen rückvergütet wird. 

Auch hier kann es sein, dass die AHV die Kosten übernimmt, sofern Sie Ergänzungsleistung beziehen.

Die Tarife der Krankenversicherer sind schweizweit einheitlich geregelt und werden vom Bundesrat festgelegt.

  • Transparente Tarife, keine zusätzlichen Kosten wie Wegpauschalen oder Nacht- respektive Wochenendzuschläge bei kassenpflichtigen Leistungen (vom Bundesrat so vorgegeben)
  • 24-Stunden-Erreichbarkeit (einzigartige Sonderleistung)
  • Bezugspersonensystem & Zentrale Abwicklung Ihrer Anliegen und Bedürfnisse (ein muss in der Pflege)

Kurze Übersicht der kassenpflichtigen Spitexleistungen 

Abklärung und Beratung: CHF 76.90
Untersuchung und Behandlung: CHF 63.00
Grundpflege: CHF 52.60

Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet. 

Der Klient zahlt im Kanton Zürich maximal CHF 7.65 pro Tag, unabhängig der Einsatzdauer. 

Unsere detaillierte Tarifliste finden Sie hier.

Fragen zu Spitexkosten?

Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Ihrer Rechnung, zur Finanzierung, Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung . Nehmen Sie mit uns kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter – auch wenn Sie kein Klient sind von uns.

Spitexkosten